Grenzabstand für Bäume: Die Regeln aller 16 Bundesländer
Die Frage klingt einfach: Wie hoch darf ein Baum im Garten werden? Eine bundesweit gültige Antwort darauf gibt es nicht, und das ist keine Lücke im Gesetz, sondern Absicht. Zuständig sind die Länder, und die haben sich für drei grundverschiedene Systeme entschieden. Wer die Zahl aus einem Ratgeber übernimmt, der ein anderes Bundesland meint, rechnet mit den falschen Metern.
Inhaltsverzeichnis
Toggle- Warum es keine bundesweite Höchsthöhe gibt
- Die drei Systeme im Überblick
- Was in deinem Bundesland gilt
- Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern: gar keine Regel
- Für Hecken gelten eigene Zahlen
- Wer den Abstand einhält, darf pflanzen, was er will
- Überhängende Äste sind ein eigenes Recht
- Fristen: Der Anspruch verfällt schneller als der Baum wächst
- Wo Naturschutz und Baumschutzsatzung dazwischenkommen
- Am Hang wird anders gemessen
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Kurz und knapp
- Eine bundesweite Höchsthöhe für Bäume existiert nicht. Das BGB nennt kein einziges Höhenmaß, und Artikel 124 EGBGB überlässt die Abstandsregeln ausdrücklich den Ländern.
- Geregelt wird der Abstand zur Grenze. Bei Bäumen zählt in sieben Ländern allein die Baumart. In Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestimmt dagegen die Höhe, wie weit der Baum weg muss. Brandenburg mischt beides: Unter zwei Metern Wuchshöhe gilt dort gar kein Abstand.
- Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben gar kein Nachbarrechtsgesetz für Hausgärten.
- Ansprüche verfallen, je nach Land zwischen dem zweiten und dem zehnten Jahr. Wo eine Ausschlussfrist gilt, wahrt nur eine Klage sie, kein Brief an den Nachbarn.
- Überhängende Äste sind ein eigenes Kapitel. Stören sie deine Nutzung und verstreicht die Frist, die du dem Nachbarn gesetzt hast, darfst du sie abschneiden. Das gilt auch dann, wenn der Baum daran eingeht, solange kein Naturschutzrecht entgegensteht.
Warum es keine bundesweite Höchsthöhe gibt
Im gesamten Bürgerlichen Gesetzbuch kommt kein Höhenmaß für Bäume vor. Bäume tauchen dort nur an vier Stellen auf, und keine davon nennt Meter. Der Grund steht in Artikel 124 des Einführungsgesetzes zum BGB. Die Vorschriften über Pflanzabstände bleiben dort ausdrücklich dem Landesrecht vorbehalten. Es geht um die Frage, ob Bäume und Sträucher „nur in einem bestimmten Abstand von der Grenze“ zugelassen werden.
Das ist der entscheidende Punkt. Die Länder dürfen den Abstand regeln. Eine feste Meterzahl, ab der ein Baum zu hoch ist, gibt es in keinem einzigen Bundesland.
Zwei Fragen muss man deshalb auseinanderhalten. Die erste: Gibt es eine absolute Obergrenze? Nein, nirgends. Die zweite: Bestimmt die Höhe, wie weit der Baum von der Grenze weg muss?
Dreizehn Länder haben überhaupt ein Nachbarrechtsgesetz, und die verteilen sich so:
- In fünf Ländern bestimmt die Höhe den Abstand: Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
- In sieben Ländern zählt allein die Baumart (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Baden-Württemberg). Wie hoch der Baum wird, ist dort für den Abstand ohne Bedeutung.
- Brandenburg ist ein Sonderfall. Dort entscheidet die Höhe nur darüber, ob überhaupt ein Abstand fällig wird: Unter zwei Metern Wuchshöhe gar keiner, darüber richtet er sich nach der Art.
In vier der fünf Länder aus der ersten Gruppe darf ein Baum beliebig hoch werden, sobald er weit genug weg steht. In Bayern und in Sachsen innerorts ist dieser Punkt bei zwei Metern Abstand erreicht, in Sachsen-Anhalt bei sechs, in Niedersachsen bei acht.
Schleswig-Holstein kennt diesen Ausstieg als einziges Land nicht. Dort gilt die Drittel-Regel ohne Ende nach oben: Die zulässige Höhe bleibt immer auf das Dreifache des tatsächlichen Grenzabstands gedeckelt. Erst unterhalb von 1,20 Metern Höhe verlangt das Gesetz gar keinen Abstand.
Die drei Systeme im Überblick
Drei Systeme stehen nebeneinander. Sie erklären, warum sich Zahlen aus verschiedenen Bundesländern nicht vergleichen lassen.
Abstand nach Baumart. Das Gesetz listet Baumarten auf und ordnet jeder einen Abstand zu. Eine Rotbuche braucht mehr Platz als ein Zwergobstbaum. Die Höhe bleibt außer Betracht. So arbeiten Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen und Baden-Württemberg. Auch Brandenburg staffelt seine Bäume nach Art, allerdings erst oberhalb von zwei Metern Wuchshöhe.
Abstand nach Pflanzenhöhe. Das Gesetz staffelt: Je höher die Pflanze, desto weiter muss sie weg. Das gilt für Bäume, Sträucher und Hecken gleichermaßen, unabhängig von der Art. So arbeiten Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Sachsen.
Verhältnisformel. Schleswig-Holstein verzichtet auf Listen und Stufen: Jeder Teil der Anpflanzung muss mindestens ein Drittel seiner Höhe von der Grenze entfernt sein. Ein zwölf Meter hoher Baum braucht also vier Meter. In Brandenburg gilt dieselbe Formel, dort allerdings nur für Sträucher und Hecken.
Was in deinem Bundesland gilt

Die Werte gelten für Bäume im Hausgarten. Ausnahmen gibt es fast überall: hinter geschlossenen Einfriedungen, an Grenzen zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und zu Gewässern. Gegenüber landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Grundstücken verdoppeln sich die Abstände vielfach.
| Bundesland | Grenzabstand für Bäume | Was für die Höhe gilt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | großwüchsige Arten wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Nadelbäume, Pappel, Platane 8 m; mittelgroße Bäume 4 m; Obstbäume 3 m | keine Begrenzung |
| Bayern | bis 2 m Höhe 0,50 m, über 2 m Höhe 2,00 m | frei ab 2 m Abstand |
| Berlin | stark wachsende Bäume 3,00 m; übrige Bäume 1,50 m; nicht hochstämmige Obstbäume 1,00 m | keine Begrenzung |
| Brandenburg | Abstandspflicht erst ab 2 m Wuchshöhe. Dann Obstbäume 2 m, sonstige Bäume 4 m | unter 2 m Wuchshöhe kein Abstand nötig, darüber keine Höhenbegrenzung |
| Bremen | kein Nachbarrechtsgesetz für Hausgärten | keine Landesregel |
| Hamburg | kein Nachbarrechtsgesetz für Hausgärten | keine Landesregel |
| Hessen | sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume 4 m; stark wachsende 2 m; übrige 1,5 m | keine Begrenzung |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Nachbarrechtsgesetz für Hausgärten | keine Landesregel |
| Niedersachsen | nach Höhe gestaffelt: bis 2 m Höhe 0,50 m, bis 5 m 1,25 m, bis 15 m 3,00 m, über 15 m 8,00 m | frei ab 8 m Abstand |
| Nordrhein-Westfalen | stark wachsende Bäume wie Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche, Pappel 4,00 m; alle übrigen Bäume 2,00 m | keine Begrenzung |
| Rheinland-Pfalz | sehr stark wachsende Bäume 4 m; stark wachsende 2 m; übrige 1,5 m | keine Begrenzung |
| Saarland | sehr stark wachsende Bäume 4 m; stark wachsende 2 m; übrige 1,5 m | keine Begrenzung |
| Sachsen | innerorts 0,50 m, ab 2 m Höhe 2,00 m; außerhalb bebauter Ortsteile 1,00 m für alles | frei ab 2 m Abstand innerorts, 1 m außerorts |
| Sachsen-Anhalt | nach Höhe gestaffelt: bis 3 m Höhe 1,00 m, bis 5 m 1,25 m, bis 15 m 3,00 m, über 15 m 6,00 m | frei ab 6 m Abstand |
| Schleswig-Holstein | ab 1,20 m Höhe: ein Drittel der Höhe als Abstand | ab 1,20 m Höhe höchstens das Dreifache des Abstands |
| Thüringen | sehr stark wachsende Bäume 4 m; stark wachsende 2 m; übrige 1,5 m | keine Begrenzung |
Die Fundstellen zum Nachschlagen, in derselben Reihenfolge: § 16 NRG BW, Art. 47 AGBGB, § 27 NachbG Bln, § 37 BbgNRG, Hausgärten ohne Regelung, Hausgärten ohne Regelung, § 38 NachbG HE, Hausgärten ohne Regelung, § 50 NNachbG, § 41 NachbG NRW, § 44 LNRG, § 48 NachbG SL, § 8 SächsNRG, § 34 NbG, § 37 NachbG Schl.-H., § 44 ThürNRG.
Die eingangs genannten Ausnahmen sind kein Kleingedrucktes. Steht der Baum hinter einer geschlossenen Einfriedung, etwa einer Mauer oder einer blickdichten Wand, entfällt der Abstand in den meisten Ländern ganz. Dasselbe gilt zur Grenze an öffentlichen Straßen, Wegen, Grünflächen und Gewässern.
In die andere Richtung wirkt die Nachbarschaft zur Landwirtschaft: Grenzt dein Grundstück an eine landwirtschaftlich, erwerbsgärtnerisch oder weinbaulich genutzte Fläche, verdoppeln sich die Abstände vielfach. Welche dieser Ausnahmen bei dir greift, steht im Nachbarrechtsgesetz deines Landes, meist direkt hinter der Abstandsvorschrift.
Nachbarrechtsgesetze werden selten, aber doch geändert: Sachsen hat seines erst 2023 eingeführt. Vor einer Auseinandersetzung lohnt deshalb immer der Blick in die aktuelle Fassung des eigenen Landesrechts.
Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern: gar keine Regel
Drei Länder haben von der Möglichkeit, Pflanzabstände zu regeln, keinen Gebrauch gemacht. In Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Hausgarten keinen landesrechtlichen Grenzabstand. Dort gilt allein das BGB.
Das heißt nicht, dass alles erlaubt wäre. Es heißt, dass die Werkzeuge andere sind: das Selbsthilferecht am Überhang und der Anspruch auf Beseitigung einer echten Beeinträchtigung. Was es dort nicht gibt, ist der einfache Satz „dein Baum steht zu nah an der Grenze“.
Wichtig für alle, die in Bremen wohnen: Das niedersächsische Nachbarrechtsgesetz gilt dort nicht, auch wenn Bremen von Niedersachsen umschlossen ist. Die 3-Meter-Regel und die 15-Meter-Stufe aus Niedersachsen sind jenseits der Landesgrenze bedeutungslos.
Für Hecken gelten eigene Zahlen
Die häufigste Verwechslung im Nachbarrecht: Heckenregeln werden auf Bäume übertragen. In Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen und in Baden-Württemberg gelten die Höhenstufen ausschließlich für Hecken. Der Baumabstand richtet sich in denselben Gesetzen nach der Baumart.
| Bundesland | Grenzabstand nach Heckenhöhe |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | bis 2 m: 0,50 m; über 2 m: 1,00 m |
| Berlin | bis 2 m: 0,50 m; über 2 m: 1,00 m |
| Hessen | bis 1,2 m: 0,25 m; bis 2 m: 0,50 m; über 2 m: 0,75 m |
| Baden-Württemberg | bis 1,80 m: 0,50 m; darüber 0,50 m plus die Mehrhöhe |
| Rheinland-Pfalz | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,5 m: 0,50 m; bis 2 m: 0,75 m; darüber 0,75 m plus die Mehrhöhe |
| Thüringen | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,5 m: 0,50 m; bis 2 m: 0,75 m; darüber 0,75 m plus die Mehrhöhe |
| Saarland | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,5 m: 0,50 m; über 1,5 m: 0,75 m |
Die verbreitete Faustregel „bei 50 Zentimetern Abstand höchstens zwei Meter hoch“ trifft also für Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hessen zu. In Baden-Württemberg endet die 50-Zentimeter-Stufe schon bei 1,80 m, in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen bereits bei 1,50 m. In Schleswig-Holstein und Brandenburg gibt es diese Stufen gar nicht.
Die Fundstellen dazu, in Tabellenreihenfolge: § 42 NachbG NRW, § 28 NachbG Bln, § 39 NachbG HE, § 12 NRG BW, § 45 LNRG, § 45 ThürNRG, § 49 NachbG SL.
In Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt taucht die Hecke in dieser Tabelle nicht auf, weil sie dort derselben Staffel folgt wie der Baum. Die Werte stehen in der großen Tabelle weiter oben.
Und selbst dort, wo die Zahl stimmt, ist sie keine Höchsthöhe. Sie ist die Marke, ab der ein größerer Abstand verlangt wird. Wann du eine Hecke überhaupt schneiden darfst, ist eine ganz andere Frage. Die beantwortet unser Beitrag dazu, was beim Heckenschnitt zwischen März und September erlaubt ist.
Wer den Abstand einhält, darf pflanzen, was er will
Das ist der Satz, an dem die meisten Nachbarschaftsstreits scheitern. Der Bundesgerichtshof hat ihn mehrfach bestätigt: Nachbarn dürfen darauf vertrauen, ihr Grundstück nach freier Wahl zu bepflanzen, solange sie den landesrechtlich vorgeschriebenen Abstand einhalten.
Daraus folgen zwei Dinge, die viele überraschen.
Schatten begründet keinen Anspruch. Der BGH hat 2015 entschieden: „Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB dar“ (Urteil vom 10.07.2015, V ZR 229/14). Juristen nennen das eine negative Einwirkung. Sie fällt aus dem Schutz heraus. Nur bei ungewöhnlich schweren, nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen kommt in Ausnahmefällen etwas anderes in Betracht.
Laub, Nadeln und Pollen ebenfalls nicht. Im sogenannten Birken-Urteil ging es um drei etwa 18 Meter hohe Birken. Sie belasteten den Nachbarn mit Pollen, Samen und Blättern. Der BGH stellte klar: Wer die Abstandsregeln einhält, ist in aller Regel kein Störer. Selbst eine Birkenpollenallergie ändert daran nichts (Urteil vom 20.09.2019, V ZR 218/18).
Überhängende Äste sind ein eigenes Recht

Was bleibt, wenn der Baum abstandsgerecht steht, ist § 910 BGB. Ragen Äste herüber, darfst du sie abschneiden und behalten. Das Gesetz knüpft das an eine Bedingung. Der Eigentümer muss zuvor „dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt“ haben, und die Beseitigung darf „nicht innerhalb der Frist“ erfolgt sein. Das Recht besteht nicht, wenn die Zweige „die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen“ (§ 910 Abs. 1 und 2 BGB).
2021 hat der BGH das Recht deutlich gestärkt. Der Leitsatz: Das Selbsthilferecht ist, vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen, nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Baum durch den Rückschnitt absterben oder seine Standfestigkeit verlieren könnte (Urteil vom 11.06.2021, V ZR 234/19). Eine Abwägung, ob das verhältnismäßig ist, sieht das Gesetz nicht vor.
Ob eine Beeinträchtigung vorliegt, entscheidet nicht das eigene Empfinden, sondern eine objektive Betrachtung. Und die Beweislast dafür, dass keine vorliegt, trägt der Eigentümer des Baums. Entscheidend bleibt der Halbsatz „vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen“. Er kann das ganze Recht aushebeln, dazu gleich mehr.
Der Nachrichtensender phoenix hat das Urteil am Tag der Verkündung eingeordnet:
Fristen: Der Anspruch verfällt schneller als der Baum wächst

Wer sich über einen zu nah stehenden Baum ärgert, sollte auf den Kalender schauen. Die meisten Länder mit Nachbarrechtsgesetz kennen eine Ausschlussfrist, und sie ist kurz.
| Frist | Bundesland |
|---|---|
| bis zum zweiten folgenden Kalenderjahr | Brandenburg |
| bis zum dritten folgenden Kalenderjahr | Hessen |
| bis zum vierten folgenden Kalenderjahr | Schleswig-Holstein |
| bis zum fünften folgenden Kalenderjahr | Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen |
| sechs Jahre | Nordrhein-Westfalen |
| fünf bzw. zehn Kalenderjahre | Sachsen-Anhalt |
| Verjährung statt Ausschlussfrist: fünf Jahre | Bayern |
| Verjährung statt Ausschlussfrist: drei Jahre | Sachsen |
| Verjährung statt Ausschlussfrist: fünf bzw. zehn Jahre | Baden-Württemberg |
Zwei Fallstricke stecken darin. Erstens: Wo eine Ausschlussfrist gilt, wahrt eine Aufforderung an den Nachbarn sie nicht. Der Gesetzeswortlaut verlangt dort, dass Klage erhoben wird. Ein Brief, ein Gespräch am Zaun, eine Mail bringen die Frist nicht zum Stehen. Anders in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg: Dort greift die normale Verjährung, und die wird durch Verhandlungen gehemmt.
Zweitens: Ist die Frist abgelaufen, muss der Baum weder auf die zulässige noch auf irgendeine andere Höhe zurückgeschnitten werden. Der BGH hat das ausdrücklich entschieden (Urteil vom 14.11.2003, V ZR 102/03). Der zu nah stehende Baum wird durch Zeitablauf endgültig legal.
Eine Ausnahme gibt es. Das Selbsthilferecht am Überhang aus § 910 BGB ist Bundesrecht und kein Anspruch, der verjährt. Eine abgelaufene Landesfrist kann es dem Nachbarn nicht nehmen, das hat der BGH 2021 klargestellt. Die Äste über der eigenen Grenze bleiben also angreifbar, auch wenn der Baum längst Bestandsschutz hat.
Wo Naturschutz und Baumschutzsatzung dazwischenkommen
Ein Anspruch nach Zivilrecht sagt noch nicht, dass du zur Säge greifen darfst. Zwei öffentlich-rechtliche Sperren liegen davor.
Die Sommersperre. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ausdrücklich erlaubt, und ein einzelner überhängender Ast fällt in aller Regel darunter.
Bei Bäumen ist die Lage kniffliger. Das Gesetz nennt sie zwar, schränkt aber ein: erfasst sind Bäume, die außerhalb „gärtnerisch genutzter Grundflächen“ stehen. Ob ein Hausgarten dazu zählt, beantworten die Länder unterschiedlich. Geh im Zweifel davon aus, dass die Sperre auch für deinen Gartenbaum gilt. Vor einem starken Rückschnitt zwischen März und September holst du dir am besten die Auskunft deiner unteren Naturschutzbehörde. Welche Sträucher jetzt ohnehin keinen Schnitt vertragen, steht in unserem Beitrag zu den Sträuchern, die du stehen lassen solltest.
Die kommunale Baumschutzsatzung. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Köln setzt bei Laubbäumen 80 Zentimeter an, bei Nadelbäumen 130, Münster 100 und München 60 (Werte aus den jeweiligen Baumschutzsatzungen, Stand September 2026). Eine bundesweit einheitliche Schwelle gibt es nicht, und Satzungen ändern sich. Der Blick in die Satzung der eigenen Gemeinde ist deshalb unvermeidlich.
Der BGH hat beide Ebenen sauber getrennt: Öffentliches Naturschutzrecht kann die Ausübung des Selbsthilferechts hindern. Besteht die Möglichkeit einer Befreiung, hängt der Anspruch von einer Ausnahmegenehmigung ab. Und die darf der betroffene Nachbar selbst beantragen, nicht nur der Eigentümer des Baums (Urteil vom 14.06.2019, V ZR 102/18).
Ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von September 2026 wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn im Einzelfall Geld oder ein alter Baum auf dem Spiel steht, klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt für Nachbarrecht schneller und sicherer.
Am Hang wird anders gemessen
Bei Hanggrundstücken ist die Frage, wo die Messung beginnt, mehrere Meter wert. Der BGH hat sie in drei Schritten beantwortet, zuletzt 2025.
Steht die Pflanze auf dem tiefer liegenden Grundstück, wird die zulässige Wuchshöhe vom höheren Geländeniveau des Nachbarn aus gemessen (Urteil vom 02.06.2017, V ZR 230/16). Steht sie auf dem höher liegenden Grundstück, wird ab der Stelle gemessen, an der sie aus dem Boden austritt. Das hat der BGH 2025 zweimal bestätigt (Urteile vom 28.03.2025, V ZR 185/23, und vom 27.06.2025, V ZR 180/24).
Der Unterschied ist erheblich. Bei zwei Metern Höhenversatz entscheidet die Messmethode darüber, ob eine Hecke die zulässige Höhe einhält oder um genau diese zwei Meter überschreitet.
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wie hoch darf ein Baum im Garten sein?
So hoch er will, solange der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten ist. Eine feste Meterzahl als Obergrenze gibt es in keinem Bundesland. In Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestimmt die Höhe allerdings, wie weit der Baum weg muss. Wer dort den größten Abstand der Staffel einhält, ist frei. Nur in Schleswig-Holstein bleibt es dauerhaft beim Dreifachen des Abstands.
Stimmt es, dass ein Baum bei unter drei Metern Abstand nur 15 Meter hoch werden darf?
Nein, und die Zahl steht sogar auf dem Kopf. Sie stammt aus § 50 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes, wo drei Meter Abstand die Voraussetzung dafür sind, überhaupt bis 15 Meter hoch werden zu dürfen. Bei weniger als drei Metern Abstand erlaubt die Staffel dort nur fünf Meter Höhe. Sachsen-Anhalt kennt dieselbe Stufe, hat darunter und darüber aber eigene Werte. In den übrigen 14 Bundesländern gibt es diese Regel gar nicht.
Kann mein Nachbar verlangen, dass ich meinen Baum kürze?
Nur wenn dein Baum den landesrechtlichen Abstand verletzt und die Frist noch läuft, oder wenn Äste über seine Grenze ragen und ihn stören. Verschattung allein genügt nicht. Steht der Baum abstandsgerecht, hat dein Nachbar nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel keinen Anspruch auf Rückschnitt.
Darf ich überhängende Äste einfach absägen?
Erst nachdem du dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast, diese verstrichen ist und die Äste deine Nutzung des Grundstücks tatsächlich stören. Dann ja, und zwar auch dann, wenn der Baum daran eingeht. Vorher musst du prüfen, ob eine Baumschutzsatzung oder die Sommersperre des Bundesnaturschutzgesetzes entgegensteht.
Was gilt, wenn kein Nachbarrechtsgesetz existiert?
In Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es für Hausgärten keinen landesrechtlichen Pflanzabstand. Dann greifen die Regeln des BGB, insbesondere das Selbsthilferecht am Überhang. Ein Anspruch allein wegen zu geringen Abstands lässt sich dort nicht begründen.
Wie messe ich den Grenzabstand richtig?
Gemessen wird von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der der Baum aus dem Boden austritt, waagerecht bis zur Grundstücksgrenze.
Wie wird am Hang die Höhe gemessen?
Steht die Pflanze auf dem tiefer liegenden Grundstück, zählt das höhere Geländeniveau des Nachbarn. Steht sie höher, wird ab der Austrittsstelle aus dem Boden gemessen. Das betrifft jeden Fall, in dem die Höhe über den Abstand entscheidet. Bei Bäumen sind das Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, dazu Brandenburg mit seiner Zwei-Meter-Schwelle. Bei Hecken kommen die sieben Länder aus der Heckentabelle hinzu, dazu Brandenburg und Schleswig-Holstein mit ihrer Drittel-Regel.
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